Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Person, die bereits in Rente ist und auf Ehrenamtlicher Basis bei uns arbeitet.
Der Ehrenamtler hat bereits bei einem anderen AG eine geringf. B.
Vermutlich werden die 3.000 € bereits Ende Oktober ausgschöpft sein, weshalb wir in Überlegung sind, eine kurzfr. Beschäftigung für das restliche Jahr heranzuziehen.
Besteht die Möglichkeit unmittelbar im Anschluss von Ehrenamt eine kurzfristige Beschäftigung bis 31.12. abzuschließen?
Ebenso ist die Fragestellung, inwiewit auch im direkten Anschluss der kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01. das Ehrenamt wieder aufgegriffen werden kann?
Besteht die Möglichkeit diese Varianten aufzugreifen oder gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind, damit ein Wechsel von Ehrenamt zu kurzfristige B. und von kurzfr. B. zu Ehrenamt erfolgen kann?
Danke vorab.