Guten Tag zusammen,
unsere MDTin hat vor kurzem einen Zahnarzt angestellt welcher ja auch Mitglied der Ärzteversorgung ist. Bis dato ist er Mitglied in Westfalen-Lippe, da er dort auch seinen Wohnsitz hat, also in NRW. Seine Tätigkeit bei unserer MDTin geht er aber in Niedersachsen nach, hier wohnt er in einer FeWo. Nun hat Westfalen-Lippe gesagt er müssen sich mit Niedersachsen kurzschließen ob seine Mitgliedschaft in WL bestehen bleiben kann oder ob er nach NDS wechseln muss. Die ÄNDS sagte ihm genau dies; er müsse wechseln. Uns kommt diese Situation ein bisschen komisch vor, dass man die Ärzteversorgung wechseln muss wenn man sein Beschäftigungsbundesland wechselt und zudem auch noch in dem Bundesland der aktuellen Ärzteversorgung seinen Wohnsitz hat.
Wie sehen Sie das?