Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Wartezeit Entgeltfortzahlung auch bei Übernahme/Kauf

    Guten Tag zusammen,

    ich hätte folgende Frage: Ein Mandant hat zum 01.01.2026 einen Betrieb gekauft und laut Kaufvertrag übernimmt er das Personal und tritt in alle Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse.

    Nun sind 2 Mitarbeiter vom 05.01.-09.01.2026 krank.

    Haben diese Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung oder ist die Wartezeit von vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses anzuwenden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Wartezeit Entgeltfortzahlung auch bei Übernahme/Kauf

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der Entgeltfortzahlung ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Wartezeit Entgeltfortzahlung auch bei Übernahme/Kauf

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass bei der „Übernahme“ ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB vorliegt. In diesem Fall übernimmt der „neue“ Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse so, wie sie „stehen und liegen“. Das heißt, die Wartezeit für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beginnt nicht erneut zu laufen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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