Guten Tag zusammen,
ich hätte folgende Frage: Ein Mandant hat zum 01.01.2026 einen Betrieb gekauft und laut Kaufvertrag übernimmt er das Personal und tritt in alle Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse.
Nun sind 2 Mitarbeiter vom 05.01.-09.01.2026 krank.
Haben diese Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung oder ist die Wartezeit von vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses anzuwenden?
Vielen Dank.