Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    VWL - wie hoch darf der Arbeitgeberbeitrag sein

    Liebe Experten, einer unserer Mitarbeitenden hat uns einen Antrag seiner Bausparkasse auf Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen vorgelegt, wonach wir als Arbeitgeber 60 Euro zahlen sollen. Ich habe gelesen, dass der Maximalbeitrag des Arbeitgebers 40 Euro beträgt, oder liege ich da falsch? Dürfen wir auch 60 Euro oder mehr zahlen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: VWL - wie hoch darf der Arbeitgeberbeitrag sein

    Guten Tag,
     
    vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich - und auf freiwilliger Basis -  zum vereinbarten Gehalt gezahlt werden, stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar und werden als laufender Bezug gewertet.
     
    Grundsätzlich sind der Anspruch und auch die Höhe der VWL im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag geregelt.
    Ihre Fragestellung betrifft überwiegend arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: VWL - wie hoch darf der Arbeitgeberbeitrag sein

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist gesetzlich der Höhe nach nicht begrenzt (§ 2 des 5. VermBG). Allerdings finden sich häufig in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen Begrenzungen für die vermögenswirksamen Leistungen.


    Zu beachten ist, dass die Arbeitnehmersparzulage (§ 13 des 5. VermBG) nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen der vermögenswirksamen Leistungen gezahlt wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.