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  • 01
    vorzeitlicher Abrufmöglichkeit bei Direktversicherung §40b

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    aktuell haben wir einen seltenen Fall auf dem Tisch bei dem ich Ihre Hilfe benötige.

    Ein Mitarbeiter der aktuell 59 Jahre alt ist, hat in seinem DV Vertrag, welcher 26 Jahre alt ist, eine Klausel drin mit einer Abrufphase 5 Jahren vor Ablauf.

    dies möchte er gerne in Anspruch nehmen und jetzt schon seine Direktversicherung abrufen und auszahlen lassen.

    unser Frage stellt sich jetzt aber was dies steuerlich für Auswirkungen bzw Nachteile hat wenn er vor Rentenalter vorzeitig dies Abrufphase in Anspruch nimmt? in der Gehaltsabrechnung ist dies eine normale Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug nach §40b


    vielen Dank vorab für ihre Hilfe

  • 02
    RE: vorzeitlicher Abrufmöglichkeit bei Direktversicherung §40b

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Auszahlungen der Direktversicherung an den Arbeitnehmer sind lohnsteuerlich nicht relevant. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit betreffen nur die Beitrags-Phase.

    Die Zahlung der Versicherung an den Arbeitnehmer wird dann gemäß § 20 Nr. 5 EStG besteuert.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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