Frage:
Besteht für einen Vorstand einer Aktiengesellschaft die Pflicht zur Zahlung der Umlage-2 ?
Ich meine, dass dies in der Vergangenheit so war aber zwischenzeitlich geändert wurde?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
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Frage:
Besteht für einen Vorstand einer Aktiengesellschaft die Pflicht zur Zahlung der Umlage-2 ?
Ich meine, dass dies in der Vergangenheit so war aber zwischenzeitlich geändert wurde?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
Guten Tag,
im Rahmen der Umlage 2 sind für alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Beiträge zu entrichten.
Vorstandsmitglieder einer AG stehen grundsätzlich, unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, in einem
Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft.
Insoweit besteht für diesen Personenkreis im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz Beitragspflicht zur Umlage 2.
Umlage 1 ist generell für Vorstandsmitglieder einer AG dagegen ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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