Sehr geehrtes AOK-Expertenteam,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Es geht um einen Vorstandsmitglied (nom. Anteil 8%) der bei der AG angestellt ist und auch bereits ein Gehalt bezieht, aber nun einen Beitragszuschuss vom AG erhalten soll.
m.E. handelt es sich um einen Pflichtzuschuss, da Vorstandsmitglieder zu den abhängig Beschäftigten gehört UND dieses Vorstandsmitglied in diesem Fall nicht die Aktienmehrheit im Unternehmen verfügt. Somit wäre der Zuschuss nach §257 SGV V sozial- und lohnsteuerfrei ist?
Habe ich den Sachverhalt korrekt beurteilt?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Fr. D. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB