Expertenforum - Vorstand einer AG - AG-Zuschuss KV/PV

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  • 01
    Vorstand einer AG - AG-Zuschuss KV/PV

    Sehr geehrtes AOK-Expertenteam,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    Es geht um einen Vorstandsmitglied (nom. Anteil 8%) der bei der AG angestellt ist und auch bereits ein Gehalt bezieht, aber nun einen Beitragszuschuss vom AG erhalten soll.


    m.E. handelt es sich um einen Pflichtzuschuss, da Vorstandsmitglieder zu den abhängig Beschäftigten gehört UND dieses Vorstandsmitglied in diesem Fall nicht die Aktienmehrheit im Unternehmen verfügt. Somit wäre der Zuschuss nach §257 SGV V sozial- und lohnsteuerfrei ist?

    Habe ich den Sachverhalt korrekt beurteilt?


    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.


    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Fr. D. Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB

  • 02
    RE: Vorstand einer AG - AG-Zuschuss KV/PV

    Guten Tag,
     
    die Sozialversicherungsfreiheit für Vorstände einer AG erstreckt sich auf die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.
     
    Anders verhält es sich bei der Krankenversicherungspflicht. Hier besteht ausdrücklich keine Versicherungsfreiheit per Gesetz. Weil aber das Einkommen von Vorständen einer AG in der Regel die Versicherungspflichtgrenze deutlich übersteigt, ist hier in nahezu allen Fällen Versicherungsfreiheit im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen gegeben.
     
    Wegen dieser Regelung zur Krankenversicherungspflicht von Vorständen einer AG haben diese immer auch einen Rechtsanspruch auf einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Rechtsanspruch ist unabhängig davon, ob die betreffende Person freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist.
     
    Wir unterstellen in Ihrem Sachverhalt, dass ein Jahresentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt und somit Krankenversicherungsfreiheit vorliegt. Der Beitragszuschuß zur PKV kann somit nach §257 SGV V sozial- und lohnsteuerfrei gezahlt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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