Expertenforum - Vorstand AG sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

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  • 01
    Vorstand AG sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

    Liebes Expertenteam,

    ich habe ein Lohnmandat vom Vorsteuerberater übernommen. Hier werden 2 Vorstände einer AG, welche je 50 % des Aktienpaketes halten als nicht meldepflichtige Personen in der Sozialversicherung abgerechnet. Mein Kenntnisstand ist Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Gibt es Ausnahmeregelungen bei Vorständen im Besitz von 50 % der Aktien?

    Wenn die Vorstände versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sein sollten, darf ich einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung abrechnen?

    Beide Hauptaktionäre verdienen weit über der JAEG?

    Ich freue mich auf Ihre immer kompetente Rückantwort.

    Beste Grüße

    Paula Weingartner


     

  • 02
    RE: Vorstand AG sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

    Hallo Frau Weingartner,
     
    Vorstandsmitglieder einer AG gelten in Deutschland regelmäßig als abhängig beschäftigt.
    Allerdings ist durch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (§§ 1 Satz 3 SGB VI, 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) die Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ausgeschlossen.
     
    In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Vorstandsmitglieder einer AG grundsätzlich Versicherungspflicht. Sollte jedoch das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze – wie in Ihrem Fall - überschreiten, sind diese Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungsfrei.
     
    Sofern eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine substitutive private Krankenversicherung besteht, hat der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu zahlen.
     
    Inwieweit dieser steuerfrei abgerechnet werden kann, ist mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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