Liebes Expertenteam,
ich habe ein Lohnmandat vom Vorsteuerberater übernommen. Hier werden 2 Vorstände einer AG, welche je 50 % des Aktienpaketes halten als nicht meldepflichtige Personen in der Sozialversicherung abgerechnet. Mein Kenntnisstand ist Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Gibt es Ausnahmeregelungen bei Vorständen im Besitz von 50 % der Aktien?
Wenn die Vorstände versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sein sollten, darf ich einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung abrechnen?
Beide Hauptaktionäre verdienen weit über der JAEG?
Ich freue mich auf Ihre immer kompetente Rückantwort.
Beste Grüße
Paula Weingartner