Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Rentenversicherung bietet seit diesem Jahr Präventionsmaßnahmen für Arbeitnehmer im Rahmen des Programms "RV fit" an. Diese Maßnahmen können entweder berufsbegleitend oder ganztägig mit bezahlter Freistellung im Zeitraum von 3 bis 5 Tagen bewilligt werden. Werden diese Freistellungen in der Berechnung des Zeitraumes der Entgeltfortzahlung (42 Kalendertage) berücksichtigt bzw. können diese als anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse abgefragt werden?
Mit freundlichen Grüßen
M. Rolle