Expertenforum - Vorsorgemaßnahmen der DRV "RV fit" - Anrechenbare Vorerkrankungen

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Vorsorgemaßnahmen der DRV "RV fit" - Anrechenbare Vorerkrankungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Deutsche Rentenversicherung bietet seit diesem Jahr Präventionsmaßnahmen für Arbeitnehmer im Rahmen des Programms "RV fit" an. Diese Maßnahmen können entweder berufsbegleitend oder ganztägig mit bezahlter Freistellung im Zeitraum von 3 bis 5 Tagen bewilligt werden. Werden diese Freistellungen in der Berechnung des Zeitraumes der Entgeltfortzahlung (42 Kalendertage) berücksichtigt bzw. können diese als anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse abgefragt werden?


    Mit freundlichen Grüßen

    M. Rolle

  • 02
    RE: Vorsorgemaßnahmen der DRV "RV fit" - Anrechenbare Vorerkrankungen

    Hallo M. Rolle,
     
    bei einer „RV Fit“-Maßnahme handelt es sich um ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl der deutschen Rentenversicherung.
     
    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms sind ganztägig. Der Arbeitgeber ist nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) „kraft Gesetzes“ grundsätzlich verpflichtet, die jeweiligen Personen für diese Tage freizustellen und das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend, das heißt, dass diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit wahrzunehmen sind.
     
    Na unserem Kenntnisstand werden die aus den RV Fit- Maßnahmen resultierenden Arbeitsunfähigkeitszeiten, noch nicht im Rahmen des eAU-Verfahrens an die Krankenkasse übermittelt.  
     
    Da der Arbeitgeber zu Beginn und bei der Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms analog den Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit zur Entgeltfortzahlung nach dem EFZG verpflichtet ist, sind diese Fehlzeiten „manuell“ von der Krankenkasse einzupflegen und wären dann im Rahmen des EEL-Verfahrens grundsätzlich auch bei den Vorerkrankungsprüfungen zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.