Guten Tag,
aufgrund eines Fehlers, kam es bei einem Mitarbeiter in 12.2022 zur rückwirkenden Korrektur seiner Lohnabrechnungen auf die zurückliegenden Monate von 2022.
Aufgrund dieser Korrektur, wird nun dem Mitarbeiter in 12.2022 Lohnsteuer einbehalten bzw. es hat sich eine Steuerschuld ergeben. Der Betrag ist relativ hoch, sodass wir dem Mitarbeiter entgegen kommen wollen. Wir möchten ihm für 12.2022 einen Vorschuss in Höhe der Steuerschuld geben. Dieser Vorschuss soll dann in Januar und Februar jeweils zur hälfte einbehalten werden von seinem Lohn bzw. zurückgezahlt werden.
Ist das als Darlehen zu betrachten?
Wie ist das sv- und lohnsteuerrechtlich zu bewerten?
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!