Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vorlesungsfreie Zeit Werkstudenten

    Liebes Expertenteam,


    ein Werkstudent hat eine Bescheinigung über Vorlesungsfreie Zeit vorgelegt, auf dieser ist jodoch zusätzlich vermerkt "innerhalb genanntem Zeitraum liegt das Prüfungsverfahren".

    Ist die diesem Fall die 20-Stunden-Grenze einzuhalten?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    Beste Grüße

    Pers.büro AKW

     

  • 02
    RE: Vorlesungsfreie Zeit Werkstudenten

    Hallo Pers.büroAKW,

    bei Beschäftigungen von Studenten, die ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) ausgeübt werden, ist davon auszugehen, dass Zeit und Arbeitskraft in der Gesamtbetrachtung dennoch überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts besteht unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigung ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist, daher Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Zu der von Ihnen gestellten Frage, ob für den Zeitraum des Prüfungsverfahrens während der Semesterferien die 20-Wochenstunden-Grenze einzuhalten ist, gibt es nach unserem Kenntnisstand keine weitergehenden Ausführungen seitens der Spitzenverbände zur Sozialversicherung.

    Demzufolge sollte bei wortgetreuer Auslegung der oben aufgeführten Regelungen ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze während der Semesterferien nach unserem Verständnis unkritisch sein, sofern im angegebenen Zeitraum der Semesterferien das Prüfungsverfahren liegt.

    In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine versicherungsrechtliche Stellungnahme bei der einzugsberechtigten Krankenkasse anzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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