Liebes Expertenteam,
ein Werkstudent hat eine Bescheinigung über Vorlesungsfreie Zeit vorgelegt, auf dieser ist jodoch zusätzlich vermerkt "innerhalb genanntem Zeitraum liegt das Prüfungsverfahren".
Ist die diesem Fall die 20-Stunden-Grenze einzuhalten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Beste Grüße
Pers.büro AKW