Hallo, ein Mandant hat für einen Helfer im Gartenbaubetrieb nun einen Umschulungsvertrag über die Landwirtschaftskammer abgeschlossen, die Vergütung liegt bei monatlich 2.300 Euro. Der Mitarbeiter war vorher Hilfsarbeiter im selben Betrieb und macht nun die Umschulung zum Gärtner.
Muss dieser Mitarbeiter als Auszubildender mit Personengruppe 102 geschlüsselt werden?
Vielen Dank vorab.