Expertenforum - vorher Helfer im Betrieb jetzt Umschüler

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  • 01
    vorher Helfer im Betrieb jetzt Umschüler

    Hallo, ein Mandant hat für einen Helfer im Gartenbaubetrieb nun einen Umschulungsvertrag über die Landwirtschaftskammer abgeschlossen, die Vergütung liegt bei monatlich 2.300 Euro. Der Mitarbeiter war vorher Hilfsarbeiter im selben Betrieb und macht nun die Umschulung zum Gärtner.

    Muss dieser Mitarbeiter als Auszubildender mit Personengruppe 102 geschlüsselt werden?

    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: vorher Helfer im Betrieb jetzt Umschüler

    Hallo Wöckma,
     
    da Umschulungsmaßnahmen sehr vielseitig und oft individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, ergeben sich möglicherweise sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Beurteilungen.
     
    Deshalb ist in Ihrem Fall eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter anderem unter Vorlage der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalls anzuraten.
     
    Weitergehende Informationen können Sie auch der „gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 23.11.2023 entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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