Hallo,
ich habe die Unterlagen für die Erfassung eines Praktikanten erhalten, derein Pflichtpraktikum während seines Studiums bei einer Firma absolvieren möchte.
Er erhält für diese Zeit kein Entgelt.
Ich habe einen Auszug aus der Studienordnung als Nachweis für das Zwischenpraktikum und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung erhalten sowie die Information, dass sie familienversichert ist.
Ist es korrekt, dass bei dieser Fallkonstellation keine Erfassung im Entgeltabrechnungsprogramm notwendig ist und wie verhält es sich mit der Unfallversicherung, wenn keine An- und Abmeldung erfolgt ist ?
Welche Unfallversicherung ist demgemäß zuständig im Fall eines Arbeitsunfalles, die des Praktikumbetriebes oder ist die Praktikantin innerhalb der Hochschule unfallversichert?
Vielen Dank!