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  • 01
    Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums ohne Entgelt

    Hallo,

    ich habe die Unterlagen für die Erfassung eines Praktikanten erhalten, derein Pflichtpraktikum während seines Studiums bei einer Firma absolvieren möchte.

    Er erhält für diese Zeit kein Entgelt.

    Ich habe einen Auszug aus der Studienordnung als Nachweis für das Zwischenpraktikum und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung erhalten sowie die Information, dass sie familienversichert ist.

    Ist es korrekt, dass bei dieser Fallkonstellation keine Erfassung im Entgeltabrechnungsprogramm notwendig ist und wie verhält es sich mit der Unfallversicherung, wenn keine An- und Abmeldung erfolgt ist ?

    Welche Unfallversicherung ist demgemäß zuständig im Fall eines Arbeitsunfalles, die des Praktikumbetriebes oder ist die Praktikantin innerhalb der Hochschule unfallversichert?

    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums ohne Entgelt

    Guten Tag,
     
    vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind. Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant als Student immatrikuliert. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind für die Beurteilung unerheblich. Der Grund für die Versicherungsfreiheit liegt darin, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb.
     
    Wird für das vorgeschriebene Zwischenpraktikum keine Entgeltzahlung geleistet, so wie in Ihrem Fall, ist eine Meldung nicht zu erstellen und Umlagebeiträge nicht zu entrichten.
    Bezüglich der Unfallversicherung bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben können. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Berufsgenossenschaft Ihres Unternehmens einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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