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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Verdienst

    Guten Tag,

    ich muss einen Praktikanten anmelden.

    Er macht ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.

    Dauer = 3 Monate

    Monatliches Entgelt = 600 Euro

    Ich wollte ihn folgendermaßen anmelden:

    Personengruppenschlüssel 190

    Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0


    Lt. Angaben des Studierenden ist er während der Praxisphasen grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.


    Übersteigt sein Verdienst die Grenze, wenn er familienversichert ist?


    Viele Grüße

    S. Flinterhoff

  • 02
    RE: Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Verdienst

    Hallo S. Flinterhoff,
     
    Ihre Vorgehensweise, die betreffende Person mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu melden, stimmen wir zu.
     
    Bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze (aktuell 565,00 €) überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen.
    Einkünfte, die von vornherein für „nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage“ erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen und schließen die Familienversicherung grds. nicht aus.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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