Guten Tag,
ich muss einen Praktikanten anmelden.
Er macht ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.
Dauer = 3 Monate
Monatliches Entgelt = 600 Euro
Ich wollte ihn folgendermaßen anmelden:
Personengruppenschlüssel 190
Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0
Lt. Angaben des Studierenden ist er während der Praxisphasen grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.
Übersteigt sein Verdienst die Grenze, wenn er familienversichert ist?
Viele Grüße
S. Flinterhoff