Sehr geehrte Damen und Herren,
werden die genannten Praktikanten, in unserem Fall 16 Jahre, wie ein Schülerpraktikum behandelt oder eher wie ein Berufsgrundschüler?
Nach meiner Kenntnis hätte ich drei Personengruppen zur Auswahl:
1.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Schülerpraktikum (9. Klasse) ist versicherungsfrei. Hier muss keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgen.
2.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Praktikum von Jugendlichen nach Schulabschluss ist versicherungsfrei. Hier muss auch keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgen.
3.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Praktikum als Berufsgrundschüler ist SV-Frei (SV-0000), ist aber mit der Personengruppe 190 zu melden. Umlagebeiträge werden nicht gezahlt.
Ich bin mir nicht sicher welcher Beschäftigungsgruppe ich diesen 16-jährigen Praktikanten zuordnen soll.
Über eine weiterhelfende Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank für Ihre Unterstützung.