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  • 01
    Vorgeschriebenes unentgeltliches Betriebspraktikum in der Berufseinstiegsschule Klasse 2

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    werden die genannten Praktikanten, in unserem Fall 16 Jahre, wie ein Schülerpraktikum behandelt oder eher wie ein Berufsgrundschüler?


    Nach meiner Kenntnis hätte ich drei Personengruppen zur Auswahl:


    1.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Schülerpraktikum (9. Klasse) ist versicherungsfrei. Hier muss keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgen.


    2.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Praktikum von Jugendlichen nach Schulabschluss ist versicherungsfrei. Hier muss auch keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgen.


    3.) Ein vorgeschriebenes unentgeltliches Praktikum als Berufsgrundschüler ist SV-Frei (SV-0000), ist aber mit der Personengruppe 190 zu melden. Umlagebeiträge werden nicht gezahlt.


    Ich bin mir nicht sicher welcher Beschäftigungsgruppe ich diesen 16-jährigen Praktikanten zuordnen soll.


    Über eine weiterhelfende Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank für Ihre Unterstützung.



     

  • 02
    RE: Vorgeschriebenes unentgeltliches Betriebspraktikum in der Berufseinstiegsschule Klasse 2

    Guten Tag,
     
    die Berufseinstiegsschule vermittelt neben der allgemeinen Bildung auch eine fachliche Bildung, deren Schwerpunkte in der Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung oder auf einer Berufstätigkeit liegen. 
    In der Berufseinstiegsschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die keinen Hauptschulabschluss haben oder die sonst erwarten lassen, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um die erforderliche Reife für das erfolgreiche Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu erlangen. 
    Die Berufseinstiegsschule umfasst die Klasse 1 und die Klasse 2, die jeweils ein Jahr dauern. 
    Das zentrale Anliegen der Klasse 2 ist die Förderung der Ausbildungsfähigkeit und der Erwerb des Hauptschulabschlusses. Es werden vorrangig die Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch entsprechend den Bildungsstandards der Hauptschule sowie soziale Kompetenzen gestärkt.
     
    Zu den ordentlich Studierenden zählen auch die Schüler von Fachschulen und Berufs­fachschulen. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika ist entscheidend, ob es sich dabei um ein Beschäftigungsver­hältnis handelt oder das Praktikum Teil der schulischen (theoretischen) Ausbildung ist.
     
    Teilnehmer an schulischer Berufsausbildung stehen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und unterliegen aufgrund dessen nicht der Sozialversicherungspflicht als zur Berufsausbildung Beschäftigte.
    Wird ein Entgelt für das Praktikum gezahlt, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) zu übermitteln. Wird kein Entgelt gezahlt, ist keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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