Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vorerkrankungen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich wende mich mit einer Frage betreffend der Erfassung von Folgebescheinigungen bzw. der Verknüpfung an Sie. Wir erfassen die Folgebescheinigungen, die nicht unmittelbar nach einem Wochenende ausgestellt wurden aktuell wie folgt:

    z. B. Erstbescheinigung 24.03.–28.03.2025,

    - Folgebescheinigung bis 04.04.2025 - am 02.04.2025 ausgestellt

    - Erfassung: 24.03.–28.03.2025, 29.03.–01.04.2025 mit Ausschlussgrund, 02.04.–04.04.2025, und Verknüpfung aller drei AU-Meldungen.

    Ist das so richtig?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ursula Leonhardt

    Lohnsachbearbeitung

  • 02
    RE: Vorerkrankungen

    Sehr geehrte Frau Leonhardt,
     
    hat nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit Arbeitsfähigkeit bestanden, wenn auch nur kurzfristig, ist im Anschluss eine Erstbescheinigung auszustellen (vgl. §5 Abs. 2 AU-Richtlinien).. Da in Ihrem Beispiel eine Folgebescheinigung ausgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestand. Grundsätzlich sollte zwar eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur bis zu drei Tage erfolgen (§5 Abs. 3 AU-Richtlinien), jedoch kann dies auch für einen länger rückwirkenden Zeitraum begründet sein. Demnach ist eine Verknüpfung der beiden Bescheinigungen gerechtfertigt. Wird der Zeitraum seitens der Krankenkasse nach Prüfung nicht als durchgehend gewertet, erhalten Sie in der Regel eine Information.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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