Sehr geehrtes Expertenteam,
ich wende mich mit einer Frage betreffend der Erfassung von Folgebescheinigungen bzw. der Verknüpfung an Sie. Wir erfassen die Folgebescheinigungen, die nicht unmittelbar nach einem Wochenende ausgestellt wurden aktuell wie folgt:
z. B. Erstbescheinigung 24.03.–28.03.2025,
- Folgebescheinigung bis 04.04.2025 - am 02.04.2025 ausgestellt
- Erfassung: 24.03.–28.03.2025, 29.03.–01.04.2025 mit Ausschlussgrund, 02.04.–04.04.2025, und Verknüpfung aller drei AU-Meldungen.
Ist das so richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Leonhardt
Lohnsachbearbeitung