Hallo Expertenteam,
ist es möglich, einen Arbeitnehmer, der seit 02.01.23 als kurzfristig Beschäftigter angemeldet ist und seitdem jeden Monat gearbeitet hat, in 2024 noch immer als kurzfristig Beschäftigten abzurechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!