Expertenforum - Voraussetzungen kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Voraussetzungen kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Expertenteam,


    ist es möglich, einen Arbeitnehmer, der seit 02.01.23 als kurzfristig Beschäftigter angemeldet ist und seitdem jeden Monat gearbeitet hat, in 2024 noch immer als kurzfristig Beschäftigten abzurechnen?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Voraussetzungen kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Lohnabrechnerin,

    in Ihrem Fall können nach unserer Einschätzung die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung im ganzen Kalenderjahr 2023 nur dann vorgelegen haben, sofern eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wurde.
    Wird eine Rahmenvereinbarung getroffen, ist diese grundsätzlich auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind erfüllt, wenn eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, die einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen vorsieht. Dabei ist es unerheblich, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze über- oder unterschreitet.

    Wird eine neue Rahmenvereinbarung innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der letzten Vereinbarung geschlossen, ist Kurzfristigkeit ist nicht mehr gegeben. Sie besteht aber erneut, wenn zwischen den beiden Rahmenvereinbarungen mindestens zwei Monate liegen und in dieser eine Begrenzung auf maximal 70 Arbeitstage vorgenommen wird.

    Sofern die oben ausgeführten Grundsätze erfüllt sind, kann auch im Kalenderjahr 2024 die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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