Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter wurde zweckbefristet bei uns eingestellt.
Bei der vorausschauenden Betrachtung bei der Einstellung am 09.04.2024 gingen wir davon aus, daß der Zweck bis zum 07.06.2024 erfüllt würde. Das wäre eine Beschäftigungszeit von unter 10 Wochen gewesen und somit wurde der Mitarbeiter ohne Anspruch auf Krankengeld mit 3111 gemeldet. Erst im Juni wurde dann klar, daß wir ihn länger benötigen bzw der Zweck nicht bis zum 07.06.2024 erreicht wird und er wurde bis 20.06.24 beschäftigt.
Ich gehe aufgrund der Nicht-Änderung der vorausschauenden Betrachtung in der SV davon aus, daß die Abrechnungen für April und Mai nicht geändert werden. Ist das korrekt? Muss ich die Juni Abrechnung überhaupt ändern? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt (01. oder 07.06.2024)?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt