Expertenforum - vorausschauende Betrachtung bei zweckbefristeten Verträgen bzgl. ermäßigtem KV-Beitrag

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  • 01
    vorausschauende Betrachtung bei zweckbefristeten Verträgen bzgl. ermäßigtem KV-Beitrag

    Liebes Expertenteam,


    ein Mitarbeiter wurde zweckbefristet bei uns eingestellt.

    Bei der vorausschauenden Betrachtung bei der Einstellung am 09.04.2024 gingen wir davon aus, daß der Zweck bis zum 07.06.2024 erfüllt würde. Das wäre eine Beschäftigungszeit von unter 10 Wochen gewesen und somit wurde der Mitarbeiter ohne Anspruch auf Krankengeld mit 3111 gemeldet. Erst im Juni wurde dann klar, daß wir ihn länger benötigen bzw der Zweck nicht bis zum 07.06.2024 erreicht wird und er wurde bis 20.06.24 beschäftigt.


    Ich gehe aufgrund der Nicht-Änderung der vorausschauenden Betrachtung in der SV davon aus, daß die Abrechnungen für April und Mai nicht geändert werden. Ist das korrekt? Muss ich die Juni Abrechnung überhaupt ändern? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt (01. oder 07.06.2024)?


    Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 02
    RE: vorausschauende Betrachtung bei zweckbefristeten Verträgen bzgl. ermäßigtem KV-Beitrag

    Sehr geehrter Herr Schmidt,
     
    für alle laufenden Beschäftigungen gilt: Treten Änderungen in den Verhältnissen ein, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich eine neue sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen.
    Erhöht sich beispielweise der monatliche Verdienst ist eine neue Beurteilung vorzunehmen. Für die bereits vergangene Zeit bleibt es jedoch bei der zuvor getroffenen Beurteilung.
    Umgekehrt ist es auch möglich, dass die Arbeitszeit und der Verdienst soweit reduziert werden, dass sich z.B. aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Minijob mit Verdienstgrenze ergibt.
     
    Sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Laufe einer Beschäftigung Änderungen erkennen, ist ab dem Zeitpunkt des Erkennens eine neue Beurteilung vorzunehmen.
    In Ihrem Sachverhalt ist somit bei Erkennen des Verlängerungstatbestandes über 10 Wochen eine Ummeldung der Beitragsgruppe von 3111 auf 1111 vorzunehmen. Dies sollte für spätere Fragen der Betriebsprüfung in den Lohnunterlagen dokumentiert werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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