Hallo,
ich bin Lehramtsstudentin(PKV) und möchte meinen Minijob in einen Midijob aufstocken. Bin ich für diese Zeit dann versicherungspflichtig, oder wird das ähnlich wie bei einem Werksstudenten beurteilt?
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Hallo,
ich bin Lehramtsstudentin(PKV) und möchte meinen Minijob in einen Midijob aufstocken. Bin ich für diese Zeit dann versicherungspflichtig, oder wird das ähnlich wie bei einem Werksstudenten beurteilt?
Hallo Bernardo,
in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehört die Mitarbeiterin mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze während ihres Studiums zum Personenkreis der „ordentlichen Studierenden“ und unterliegt der Rentenversicherungspflicht, sofern ab diesem Zeitpunkt die Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt wird (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „106“).
Zu beachten ist, dass hier die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt in der Spanne zwischen 556,01 € und 2.000,00 € liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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