Guten Tag,
wir haben aktuell folgenden Fall:
- Volontärvertrag in unserem Unternehmen - praktische Phase im Rahmen einer dualen Hochschulausbildung
- Tätigkeit 25 h / Woche
- Verbundausbildung - im Wechsel 4 Wochen Praxis im Betrieb, dann 1 Woche Theorie an der Hochschule
- Das Entgelt liegt im Übergangsbereich
Könnten Sie uns bitte die versicherungsrechtliche Einschätzung mitteilen?
Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich um versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt mit Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 102 oder ggf. PGR 101 mit Übergangsbereich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.