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  • 01
    Volontärvertrag zu einer dualen Hochschulausbildung

    Guten Tag,


    wir haben aktuell folgenden Fall:


    - Volontärvertrag in unserem Unternehmen - praktische Phase im Rahmen einer dualen Hochschulausbildung

    - Tätigkeit 25 h / Woche

    - Verbundausbildung - im Wechsel 4 Wochen Praxis im Betrieb, dann 1 Woche Theorie an der Hochschule

    - Das Entgelt liegt im Übergangsbereich


    Könnten Sie uns bitte die versicherungsrechtliche Einschätzung mitteilen?

    Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich um versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt mit Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 102 oder ggf. PGR 101 mit Übergangsbereich?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Volontärvertrag zu einer dualen Hochschulausbildung

    Hallo Medi_Lohn,
     
    ein Volontärverhältnis bezeichnet nach unserem Kenntnisstand ein besonderes Ausbildungsverhältnis, das in verschiedenen Bereichen verbreitet ist. Es dient der systematischen Vermittlung praktischer und theoretischer Kenntnisse für eine bestimmte Berufsqualifikation.
     
    Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein ausbildungsorientiertes duales Studium handeln könnte. Sofern unsere Annahme zutreffend sein sollte, ist in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht von einer Gleichstellung zur Berufsausbildung Beschäftigten auszugehen. Als solche unterliegt die betreffende Person damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“).
     
    Die Regelungen zum Übergangsbereichs findet bei diesem Personenkreis keine Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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