Mitarbeiter war im Jahre 2024 bis zum 31.10.24 kurzfristig beschäftigt. Ab 01.11.24 wird dieser Mitarbeiter vollzeitbeschäftigt und in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtig angemeldet.
Wirkt sich nun die Vollzeitbeschäftigung im direkten Anschluss an dieser kurzfristigen Beschäftigung schädlich aus?