Expertenforum - Vollzeitbeschäftigung im direkten Anschluss an einer kurzfristigen Beschäftigung

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  • 01
    Vollzeitbeschäftigung im direkten Anschluss an einer kurzfristigen Beschäftigung

    Mitarbeiter war im Jahre 2024 bis zum 31.10.24 kurzfristig beschäftigt. Ab 01.11.24 wird dieser Mitarbeiter vollzeitbeschäftigt und in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtig angemeldet.

    Wirkt sich nun die Vollzeitbeschäftigung im direkten Anschluss an dieser kurzfristigen Beschäftigung schädlich aus?

  • 02
    RE: Vollzeitbeschäftigung im direkten Anschluss an einer kurzfristigen Beschäftigung

    Guten Tag,


    grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Eine Beschäftigung ist jedoch nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 Euro) liegt. Dabei handelt es sich um Beschäftigungen die nur gelegentlich ausgeübt werden und für die bei ihrer Aufnahme keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass innerhalb absehbarer Zeit weitere Beschäftigungen folgen werden.


    Sofern bereits bei Beginn oder während der kurzfristigen Beschäftigungen feststeht, dass sich im Anschluss an diese eine versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber anschließen soll, kann eine kurzfristige Beschäftigung wegen der Berufsmäßigkeit nicht mehr vorliegen. Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird und das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.


    Stellt sich also im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger dauern wird, liegt eine kurzfristige Beschäftigung bereits ab dem Tage nicht mehr vor, an dem das Überschreiten der Zeitdauer erkennbar wird, also nicht erst nach Ablauf der drei Monate bzw. 70 Arbeitstage.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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