Sehr geehrtes Expertenteam,
so mancher Mitarbeiter hat nicht nur einen Vornamen. Bisher habe ich die Meldungen mit dem sogenannten "Rufnamen" vorgenommen. Nun musste ich aber feststellen, das es diesen Begriff im rechtlichen Sinne seit 2008 nicht mehr gibt. :(
In § 28a SGB IV wird im Zusammenhang mit der Sofortmeldung von Familien- und Vornamen gesprochen, d.h. es müssen alle Vornamen genannt werden. Ist das richtig?
Gilt dies nur für die Sofortmeldung oder für alle SV-Meldungen, wie z.B. An-, Ab- oder Jahresmeldungen?