Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der zunächst eine Vollrente wegen Alters bezogen hatte; die Regelaltersgrenze war erreicht. Ein Verzicht auf die RV-Befreiung wurde nicht gestellt.
Damit wurde bei der Beschäftigung keine RV-Beiträge beim Mitarbeiter abgezogen.
Nun erfolgt ein Wechsel in eine Teilrente.
Wir sind uns unsicher mit den Beitragsgruppenschlüssel insbesondere der RV-Beiträge.
Gilt hier weiter die RV-Freiheit, die beim Bezug der ersten Vollrente wegen Alters gegolten hat?
Ist also eine andere Einstufung vorzunehmen als bei den klassischen Rentner, die direkt mit einer Teilrente einsteigen?
Welche Einstufung ist korrekt?
Vielen Dank!