Ein Mitarbeiter hat zum 1.11.2025 die Regelaltersgrenze erreicht und bezieht seitdem eine Vollrente. Die Beschäftigung wird jedoch fortgeführt, wobei das regelmäßige Arbeitsentgelt mit ca. 1.800 € monatlich im Übergangsbereich liegt. Wie ist dieser Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich korrekt zu melden (Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppen)?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Vollrente mit zusätzlichem arbeiten im Übergangsbereich
-
02
RE: Vollrente mit zusätzlichem arbeiten im Übergangsbereich
Guten Tag,
bei Arbeitnehmern, die eine Altersvollrente beziehen und die für sie maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht haben, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular