Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin mit Pfändung hat ein 19 jähriges Kind, welches aktuell eine Berufsausbildung ausübt (wohnt noch zu Hause). Frage: Muss dieses Kind als unterhaltsberechtigt anerkannt werden? Falls ja, welche Nachweise benötigen wir von dem Kind? Das Kind erhält vermutlich eine Ausbildungsvergütung. Ab welcher Höhe der Ausbildungsvergütung ist das Kind nicht mehr zu berücksichtigen?. Können Sie bitte angeben, wo ich die Regelungen dazu nachlesen kann? Vielen Dank.