Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Arbeitnehmer, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält.
Die Rente ist für 2 Jahre befristet (geboren 1964).
Bisher war er bei uns nur geringfügig beschäftigt. Nun möchten wir ihn in den Übergangsbereich (Midijob) setzen.
Ist das überhaupt möglich, den Arbeitnehmer in den Übergangsbereich zu schlüsseln, obwohl er eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht?
Und ist in diesem Fall weiterhin Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 3101 korrekt?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sarah