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  • 01
    Volle Erwerbsminderungsrente und Übergangsbereich

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Arbeitnehmer, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält.

    Die Rente ist für 2 Jahre befristet (geboren 1964).

    Bisher war er bei uns nur geringfügig beschäftigt. Nun möchten wir ihn in den Übergangsbereich (Midijob) setzen.


    Ist das überhaupt möglich, den Arbeitnehmer in den Übergangsbereich zu schlüsseln, obwohl er eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht?

    Und ist in diesem Fall weiterhin Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 3101 korrekt?


    Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Sarah

  • 02
    RE: Volle Erwerbsminderungsrente und Übergangsbereich

    Hallo Sarah,
     
    bei Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel grundsätzlich „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Sofern das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung im Kalenderjahr 2026 regelmäßig im Bereich von 603,01 bis 2.000,00 € liegt, sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
     
    Voraussetzung für die Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente ist nach unserem Kenntnisstand, das die tägliche Arbeitszeit weniger als 3 Stunden betragen „muss“.
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Menschen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, nach den Ausführungen der deutschen Rentenversicherung im Kalenderjahr 2026 „rund“ 20.700,00 € beträgt.
     
    Ob und inwieweit der Hinzuverdienst aus der Beschäftigung hier Auswirkungen auf die volle Erwerbsminderungsrente hat, ist von der betroffenen Person direkt mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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