Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns hat rückwirkend ab 01.02 befristet bis zum 31.01.2028 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Die AN wurde ab 01.02.2025 umgeschlüsselt von 1111 auf 3101 und das AV ruht nach Tarifvertrag Tvöd ruht mit Ablauf des 31.03.2025. Meine Frage muss ich zum 31.03.2025 eine Abmeldung bei den ELSTAM Daten vornehmen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.