Hallo,
wir haben einen Beschäftigten, welcher eine volle befristete Erwerbsminderungsrente bekommen hat.
Im Rentenbescheid steht, dass er unter 3 Stunden noch Erwerbstätigkeit ausüben kann.
Auf tel. Nachfrage bei der Krankenkasse über die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen, welche zu machen sind, infalle einer Aufnahme einer Tätigkeit, wurde uns mitgeteilt, dass die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung nicht im ausgeübten Beruf stattfinden kann.
Ist dass so korrekt?
Des weiteren stellt sich die Frage, ob wenn es doch möglich ist, die Wiederaufnahme mit einer Wiedereingliederung (Hamburger Modell) stattfinden sollte oder muss.