Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Unternehmen ist eine GmbH mit einem kommunalen Gesellschafter und einer AG als zweitem Gesellschafter. Die AG stellt 10 VIP-Tickets im Wert von je 300 Euro für Beschäftigte unserer GmbH zur Verfügung (Geschenk oder bei größerer Nachfrage im Losverfahren). Nun stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handeln könnte und ob die AG durch eine Pauschalversteuerung nach §37b EStG sowohl die steuerliche, als auch die beitragsrechtliche Beurteilung vereinfachen könnte...
Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße