Expertenforum - Verzicht auf Überstunden /Spende für Weihnachtsprojekt

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  • 01
    Verzicht auf Überstunden /Spende für Weihnachtsprojekt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    letztes Jahr gab es die Weihnachtsaktion von WDR2 "Weihnachtswunden". Unter anderem hatten Mitarbeitende einer Firma auf die Auszahlung von Mehrarbeits-/Überstunden verzichtet. Das Arbeitszeitkonto wurde entsprechend reduziert. Der Wert dieser Stunden wurde von der Firma als Spende an die Weihnachtsaktion weitergeleitet.

    Gerne würden wir uns dieses Jahr auf diese Weise an der Aktion beteiligen. Was müssen wir als Arbeitgeber beachten (z.B. Verzicht muss schriftlich im Vormonat erfolgen, damit wir bei der nächsten DRV-Betriebsprüfung ordnungsgemäß vorgegangen sind? etc. ?).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr HR-Watcher

  • 02
    RE: Verzicht auf Überstunden /Spende für Weihnachtsprojekt

    Hallo HR-Watcher,

    verzichten Arbeitnehmer zugunsten einer Spende auf Teile des Arbeitslohns bzw., auf Mehrarbeitsstunden oder auch Urlaubstage, bleiben diese Entgeltbestandteile (trotz einer ggf. bestehenden Steuerfreiheit) grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
     
    Eine Ausnahmeregelung besteht nur aufgrund der aktuell geltenden Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) lediglich für Naturkatastrophen im Inland. 

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SvEV regelt steuer- und somit sozialversicherungsfreie Zuwendungen von Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden. 

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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