wir beschäftigen u.a. einen Mitarbeiter geringfügig, der am 1.7.2022 das Datum der Regelaltersrente erreicht hat und für den
bisher auch Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden (BGR 6100). Wir haben den Mitarbeiter ab Juli auf
BGR 6500 um geschlüsselt.
Der Mitarbeiter kann nach meinem Kenntnisstand auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, in dem er das entsprechende
Formular hierzu ausfüllt (§ 5 Abs. 4 bzw. 230 Abs. 9 SGB VI).
Der Mitarbeiter hat wohl noch keinen Rentenantrag gestellt. Ist in diesem Fall die Umschlüsselung mit Erreichen des Datums der
Regelaltersgrenze korrekt?
Vielen Dank vorab