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  • 01
    Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

    Hallo Expertenteam,


    Beschäftigte ist zum 31.12.2025 ausgeschieden. Sie bezog ab 01.03.2025 eine Regelaltersrente und verzichtete auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wir haben sie mit der Beitragsgruppe 3121 angemeldet.

    Wir sind am überlegen, ob wir sie jetzt wiedereinstellen.

    Sie möchte jetzt aber keine Beiträge mehr in der Rentenversicherung bezahlen. Ist das möglich ? Oder gilt der Verzicht weiterhin, da nur ein kurze Lücke zwischen den Beschäftigungen liegt.

    Vielen Dank schon mal.

  • 02
    RE: Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt besteht aufgrund der erreichten Regelaltersgrenze grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit für die Beschäftigte.
     
    Die Mitarbeiterin kann ab Rentenbeginn ihre Altersvollrente steigern, indem sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt.
     
    Folgt eine erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber, ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass es sich immer noch um dieselbe Beschäftigung handelt, für die der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt wurde, wenn zwischen dem Ende der ersten (gegebenenfalls auch befristeten) Beschäftigung und dem Beginn der neuen Beschäftigung ein Zeitraum von nicht mehr als zwei Monaten liegt. Von derselben Beschäftigung ist ebenfalls auszugehen, wenn die Beschäftigung zuvor deshalb abgemeldet wurde, weil das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbestand. In diesen Fällen verliert der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nicht seine Wirkung und muss infolgedessen nicht erneut schriftlich erklärt werden.
     
    Erfolgt in Ihrem Fall die erneute Anstellung innerhalb von 2 Monaten verbleibt es bei dem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Liegt eine Unterbrechung von mindestens 2 Monaten zwischen den Beschäftigungen besteht Rentenversicherungsfreiheit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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