Guten Abend, wir haben unserem Geschäftsführer, der inzwischen ausgeschieden ist, ein Mitarbeiterdarlehen gewährt. Er war nicht an der GmbH beteiligt. Da er nicht mehr beschäftigt ist, verzichten wir auf die Rückzahlung des Darlehens, das jetzt fällig wäre. Was ist hier bei den Beiträgen für die Krankenkasse und Rentenversicherung zu beachten? Danke
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Verzicht auf die Rückzahlung des Mitarbeiterdarlehens
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RE: Verzicht auf die Rückzahlung des Mitarbeiterdarlehens
Hallo Xy,
Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Da das Darlehen auf Rückzahlung ausgerichtet ist, verbleibt im Hinblick auf den Darlehensbetrag kein geldwerter Vorteil. Dieser ist lediglich für den Zinsvorteil des Arbeitnehmers gegeben.
Wird anlässlich des „Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis“ festgelegt, dass der Arbeitnehmer ein gewährtes Arbeitgeberdarlehen nicht mehr zurückzahlen „muss“,
stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Demzufolge liegt Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vor und ist grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
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