Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit der Sozialversicherungsabmeldung, mit dem Grund 49, wenn ein Mitarbeiter verstorben ist. Welche Werte fließen in das zu meldende SV-Brutto ein?
Für den verstorbenen Mitarbeiter ist noch laufendes Entgelt und eine Urlaubsabgeltung offen, die er sich noch zu Lebzeiten erarbeitet hat.
Dieses Entgelt geht an den Erben über.
Beispiel:
Der verstorbene Mitarbeiter hat bis zum 31.08.2025 ein SV-Brutto von. 15.000€. Alles was danach kommt, geht an den Erben. Sagen wir das sind 1.000 € laufendes Entgelt und 500 € für eine Urlaubsabgeltung. Mit welchem SV-Brutto ist dann die Sozialversicherungsabmeldung abzugeben?
Und muss für den Erben auch eine DEUV-Meldung gemacht werden?
Vielen Dank vorab.