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  • 01
    verstorbener Mitarbeiter Zahlung an Erben

    Hallo zusammen,


    wie verhält es sich mit der Sozialversicherungsabmeldung, mit dem Grund 49, wenn ein Mitarbeiter verstorben ist. Welche Werte fließen in das zu meldende SV-Brutto ein?


    Für den verstorbenen Mitarbeiter ist noch laufendes Entgelt und eine Urlaubsabgeltung offen, die er sich noch zu Lebzeiten erarbeitet hat.

    Dieses Entgelt geht an den Erben über.

    Beispiel:

    Der verstorbene Mitarbeiter hat bis zum 31.08.2025 ein SV-Brutto von. 15.000€. Alles was danach kommt, geht an den Erben. Sagen wir das sind 1.000 € laufendes Entgelt und 500 € für eine Urlaubsabgeltung. Mit welchem SV-Brutto ist dann die Sozialversicherungsabmeldung abzugeben?


    Und muss für den Erben auch eine DEUV-Meldung gemacht werden?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: verstorbener Mitarbeiter Zahlung an Erben

    Hallo VdH,
     
    bei Entgeltzahlungen über den Sterbemonat hinaus ist zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen) zu unterscheiden.
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nach § 14 SGB IV für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dazu gehört neben dem laufenden Arbeitsentgelt auch die von Ihnen angesprochene Urlaubsabgeltung. Diese unterliegt als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt prinzipiell der Beitragspflicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Urlaubsabgeltung des verstorbenen Mitarbeiters grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen ist. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (sowohl laufendes als auch einmalig gezahltes), welches bis zum Todestag zu berücksichtigen ist, wäre in der Abmeldung anzugeben.
     
    Eine DEUV-Meldung über die Erben erfolgt in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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