Der Arbeitgeber eines 2. Minijobs muss diesen sv-rechtlich der Hauptbeschäftigung des Minijobbers zurechnen und normal sv-pflichtig in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung verbeitragen (PG 101, BG 1101).
Wie aber muss nun dieser 2. Minijob steuerlich behandelt werden? Entweder wie ein Minijob mit 2% pauschaler Lohnsteuer und gleichzeitiger zusätzlicher Anmeldung bei der Minijob-Zentrale für die Abführung der Pauschsteuer? Oder versteuert der AG etwa den Minilohn pauschal mit 20% oder eher nach der individuellen Lohnsteuerklasse des AN oder vielleicht nach Steuerklasse 6 wie bei einer normalen sv-pflichtigen Mehrfachbeschäftigung? Hat der AN aber in diesem Fall in seinem 2. Minijob dann überhaupt noch einen Minijob-Status, wenn er sv- und st-pflichtig ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus