Liebes Team,
eine selbständige Zahnärztin (60 Jahre alt) hat ihre Praxis zum 31.12.2025 verkauft und erhält seit 01.01.2026 eine vorgezogene Rente vom Versorgungswerk Berlin. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt damit.
Ab 01.01.2026 ist sie nun in selbiger Praxis angestellte Zahnärztin (privat versichert).
Ist es korrekt, dass ich nun den BGS 0010 mit PGS 101 anlegen muss, also, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen bis sie die Regelaltersgrenze erreicht hat in gut 6 Jahren?
Wenn sie die Regelaltersgrenze in 6 Jahren erreicht hat, muss der Arbeitgeber dann Rentenbeiträge zahlen und es ist auf BGS 0320 und PGS 119 umzustellen, richtig?
Danke
Torsten Kalb