Expertenforum - Versorgungsempfänger

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  • 01
    Versorgungsempfänger

    Ich habe von der Krankenkasse über die ZMV Meldung folgende Änderung erhalten

    Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung : Ja ( Geringverdiener )

    Kennzeichen Freibetrag : nein

    Kennzeichen Beitragsabführung : Ja ( KV u. PV)


    Somit haben ich den Versorgungsbezug der Beitragspflicht unterworfen.


    Das wäre nicht richtig, da in Klammer Geringbezieher steht.


    Stimmt das, da bei den anderen Positionen keinen Freibetrag und Beitragspflicht steht


    Mit freundlichem Gruß

    Stahlpower

     

  • 02
    RE: Versorgungsempfänger

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Forums ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen, nur allgemeine Informationen geben können. Wir empfehlen Ihnen die zuständige Krankenkasse direkt zu kontaktieren.
     
    Sofern ein Mehrfachbezug von Betriebsrenten vorliegt, stellt die Krankenkasse auf Grundlage der Meldungen der Zahlstellen den Anspruch auf den Freibetrag dem Grunde und der Höhe nach fest und übermittelt das Ergebnis den Zahlstellen in der Rückmeldung. Die Krankenkasse trifft die Entscheidung, bei welchem Versorgungsbezug der Freibetrag anzuwenden ist.
     
    Für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge wurde neben der Freigrenze ein Freibetrag für die Krankenversicherung eingeführt (im Jahr 2025 jeweils 187,25 EUR). Bei der Berechnung des Beitrages zur Krankenversicherung gilt ausschließlich für Betriebsrenten ein Freibetrag. 
    Das bedeutet, dass Beiträge nur aus dem Betrag zu zahlen sind, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag gilt unabhängig von der Anzahl der bezogenen Betriebsrenten. In der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht, hier findet weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze Anwendung.
     
    Sofern also in Ihrem Fall die Versorgungsbezüge im Monat 187,25 EUR überschreiten, sind Beiträge abzuführen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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