Hallo,
ab 2026 werden für die privat versicherten Versorgungsbezugsempfänger/Betriebsrentner die PKV Daten über das ELStAM-Verfahren zurückgemeldet. Bisher haben wir diese Daten bei Versorgungsbezugsempfängern nie berücksichtigt, da kein AG-Zuschuss zur KV gezahlt wird.
Darf der Arbeitgeber die mit gemeldeten Basisbeiträge in der Lohnsteuerberechnung anrechnen? Oder kann der Versorgungsbezugsempfänger diese nur in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen?
Die Versorgungsbezugsempfänger zahlen, durch die übermittelten Werte, ab 2026 weniger Lohnsteuer.
VG
N.Biedermann