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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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  • 01
    Versorgungsbezugsempfänger und Vorsorgepauschale

    Hallo,

    ab 2026 werden für die privat versicherten Versorgungsbezugsempfänger/Betriebsrentner die PKV Daten über das ELStAM-Verfahren zurückgemeldet. Bisher haben wir diese Daten bei Versorgungsbezugsempfängern nie berücksichtigt, da kein AG-Zuschuss zur KV gezahlt wird.


    Darf der Arbeitgeber die mit gemeldeten Basisbeiträge in der Lohnsteuerberechnung anrechnen? Oder kann der Versorgungsbezugsempfänger diese nur in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen?

    Die Versorgungsbezugsempfänger zahlen, durch die übermittelten Werte, ab 2026 weniger Lohnsteuer.


    VG

    N.Biedermann


     

  • 02
    RE: Versorgungsbezugsempfänger und Vorsorgepauschale

    Guten Tag,

    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Versorgungsbezugsempfänger und Vorsorgepauschale

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die (jetzt) für Privatversicherte per ELStAM bereitgestellten Daten sind hinsichtlich der Vorsorgebeiträge arbeitgeberseits bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen.


    Dies gilt unabhängig von der (sozialversicherungsrechtlichen) Frage, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseits Zuschüsse geschuldet und gezahlt werden.


    Einzelheiten sind in BMF-Schreiben vom 03.06.2025 (IV C 5-S2363/00047/004/136), 13.12.2024 (IV C 5-S2363/19/10007:004) und 26.11.20213 (IV C 5-S2367/13/10001) geregelt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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