Expertenforum - Versorgungsbezug

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Versorgungsbezug

    Hallo,


    ein ehemaliger Arbeitnehmer (jetzt Rentner) erhält weiterhin einen Dienstwagen. Dieser wird als Sachbezug in der Gehaltsabrechnung abgerechnet.


    Ist der Sachbezug als Versorgungsbezug zu berücksichtigen?


    Der Mitarbeiter besteht auf den Versorgungsfreibetrag.

  • 02
    RE: Versorgungsbezug

    Guten Tag,
     
    bei den der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahmen ("Versorgungsbezüge") sowie beim Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird, handelt es sich um Einnahmen, die auch bei Versicherungspflichtigen, insbesondere bei in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversicherten Rentnern, der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen werden.
     
    Nach unserem Verständnis stellt die Weitergewährung eines Dienstwagens weder beitragspflichtiges Arbeitsentgelt noch einen Versorgungsbezug im Sinne der Sozialversicherung dar. Eine verbindliche Beurteilung kann nur die zuständige Krankenkasse des ehemaligen Arbeitnehmers vornehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.