Hallo liebes Expertenteam,
ich habe folgende Frage:
wie schlüssele ich Versorgungsbezieher, die "nur noch" eine Betriebsrente erhalten und vorher im Unternehmen gearbeitet haben. Meines Wissens läuft das dann ohne RV und AV.
Was nehme ich für KV, wenn der freiwillig gesetzlich versichert ist, privat versichert ist oder gesetzlich? Richtet es sich auch nach der Höhe der Betriebsrente (Unter oder oberhalb der Geringfügig Grenze?) und was mache ich mit der PV.
Sind diese auch im Übergangsbereich, wenn sie z.B. 1000 Euro Betriebsrente erhalten?
Personengruppe würde ich immer die 101 nehmen. Ist das richtig?