Expertenforum - Versicherungsschutz bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Mutterschutz

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  • 01
    Versicherungsschutz bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Mutterschutz

    Guten Tag an das AOK Experten-Team,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages im Zeitraum des Mutterschutzes aus dem Unternehmen ausscheidet.


    Hierzu habe ich eine Frage bezüglich des Versicherungsschutzes der Mitarbeiterin. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses übernimmt die Krankenkasse den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld (Höhe des Krankengeldes). Besteht dann auch der Versicherungsschutz aufgrund der Versicherungspflicht in der Mutterschutzfrist kostenlos weiter?


    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Versicherungsschutz bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Mutterschutz

    Hallo Personalabteilung,
     
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) kein Arbeitsentgelt erhalten. Hierzu gehören z. B. auch Mitarbeiterinnen, deren befristetes Beschäftigungsverhältnis während der Schutzfrist endet und die Mitgliedschaft aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld weiter besteht.
     
    Nach dem Ende der Beschäftigung ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe Krankengeld durch die neue Krankenkasse vorzunehmen. Inwiefern hierdurch ggf. eine neue Entgeltbescheinigung zu übermitteln ist, sollte mit der betroffenen Krankenkasse abgestimmt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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