Liebes Expertenteam,
wir haben eine Frage zur versicherungsrechtlichen Beurteilung. Wir zahlen eine jährliche Erfolgsprämie. Die Auszahlung wird jeweils im Mai des Folgejahres für das vergangene Jahr ausbezahlt. Dieses Jahr wurde NEU eingeführt, dass man sich auf Wunsch 10% des Bonus als garantierten festen Betrag (/12) mtl. auszahlen lassen kann. Entsprechend kleiner fällt der Bonus im Folgejahr aus. Nach Rücksprache mit einigen KK dürfen wir den garantierten monatlichen Bonus bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung berücksichtigen. Was passiert mit den Mitarbeitern, die keine garantierte Bonus-Vorauszahlung möchten?
Theoretisch sind ja 10% garantiert, die Auszahlung erfolgt jedoch zeitversetzt im Folgejahr. Dürfen wir den Betrag im aktuellen Jahr bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung trotzdem berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PayrollTeam