Ein AN nahm am 1.9.2022 einen Minijob auf. Vereinbart wurde, die Beschäftigung erfolgt nach Bedarf und gesetzlichem Mindestlohn, also maximal im September bis 450 € und ab Oktober max. 520 € Verdienst. Im Oktober und November wurde eine unvorhergesehene Krankheitsvertretung abgedeckt, so dass in diesen beiden Monaten die Grenze von 520 € überschritten wurde ( Oktober = 660 €, November = 680 €). Zur Aufrechterhaltung des Status "Minijobber" darf aber jetzt im Dezember keine Überschreitung der 520 € Grenze erfolgen, oder?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!