Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Versicherungspflichtsgrenze

    Hallo,

    durch eine Lohnerhöhung ab Februar wird bei einem Mitarbeiter dadurch die Versicherungsgrenze 2026 überschritten sein. Kann der Mitarbeiter bereits ab Februar zwischen freiwilliger oder privaten Versicherung wählen oder erst ab nächstem Jahr, wenn die Voraussetzungen dann noch sind.

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Versicherungspflichtsgrenze

    Hallo Lohn und Gehalt,
     
    Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht, und zwar auch dann, wenn Beginn und Höhe bereits vorher feststehen.
     
    Besteht für einen Mitarbeiter zunächst Krankenversicherungspflicht, weil die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wurde, endet diese Versicherungspflicht im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
     
    Aufgrund der Gehaltserhöhung im Februar 2026 ist in Ihrem Sachverhalt eine neue Prognose vorzunehmen. Da nach Ihrer Schilderung wegen der zu diesem Zeitpunkt erfolgten Entgelterhöhung die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 überschritten wird, endet die Krankenversicherungspflicht zum 31.12.2026, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des Kalenderjahres 2027 an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.