Hallo,
ich habe zwei verschiedene Fallkonstellationen.
1) Ich bin Studentin, werde aber jetzt Exmatrikulier(Zum 01.05.25) Ich möchte mit meinem Freund in die Welt hinaus. Ich melde mich bei der Gemeinde ab. Würde mir dann eine Auslandskrankenversicherung ausreichen? Wenn ich dann nach einem Jahr zurückkomme und nicht gleich eine Beschäftigung aufnehme, kann ich mich dann in der gesetzlichen GKV wieder versichern? Reicht der Nachweis einer Auslandsversicherung für die Aufnahme aus?
2) Mein Freund wird sein Referendariat auch zum 31.05.25 beenden und hat eine Krankenversicherung(PKV mit 50 % Beihilfe). Wenn er ins Ausland geht(Abmeldung Wohnort Deutschland) würde ja auch vorerst eine Auslandskrankenversicherung ausreichen!?
Wie ist das dann nach einer Rückkehr nach Deutschland? Hat dann kein Beihilfeanspruch und muss sich ggfls. in der gesetzlichen freiwillig versichern. Reicht für die Aufnahme in die GKV dann als Nachweis(Vorversicherung) die Auslandskrankenversicherung aus?
Ich hoffe sie können mir helfen.
VG