Expertenforum - Versicherungspflicht nebenberuflicher Landwirt

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  • 01
    Versicherungspflicht nebenberuflicher Landwirt

    Guten Tag,


    wir haben zum 01.11.2024 ein Neueintritt in Teilzeit mit 15 Std./Woche und mit einer selbständigen Tätigkeit als Landwirt. Die Krankenversicherung läuft zur Zeit über die SVLFG.

    Nachdem die selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird, müsste eine Anmeldung in eine gesetzliche Krankenvesicherung erfolgen. Kann dies erfolgen, obwohl der Mitarbeiter die 55 Jahre überschritten hat?


    MfG

    LK

     

  • 02
    RE: Versicherungspflicht nebenberuflicher Landwirt

    Guten Tag,


    vordergründig ist nach unserem Verständnis durch den zuständigen Sozialversicherungsträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG / LKK) zu klären, ob durch Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung die landwirtschaftliche selbstständige Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich zu bewerten ist.


    Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Kenntnis aller maßgebenden Informationen und Vorlage der relevanten Unterlagen keine weitergehende Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.


    Zu weiteren Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, die LKK direkt zu kontaktieren und bezüglich einer verbindlichen Beurteilung des Sachverhalts die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

    Im Rahmen der Prüfung der Krankenversicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGV (55-Jahre-Regelung) gilt die landwirtschaftliche Krankenversicherung als gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung ist vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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