Guten Tag,
wir haben zum 01.11.2024 ein Neueintritt in Teilzeit mit 15 Std./Woche und mit einer selbständigen Tätigkeit als Landwirt. Die Krankenversicherung läuft zur Zeit über die SVLFG.
Nachdem die selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird, müsste eine Anmeldung in eine gesetzliche Krankenvesicherung erfolgen. Kann dies erfolgen, obwohl der Mitarbeiter die 55 Jahre überschritten hat?
MfG
LK