Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Beschäftigte war im Zeitraum vom 16.06.2025-22.09.2025 in Mutterschutz. Im Anschluss war sie bis 20.11.2025 ohne Beschäftigung in Elternzeit. Zwischen dem 21.11.2025 und 20.01.2026 arbeitet die Beschäftigte und würde bei einer Hochrechnung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Ist es korrekt, dass eine Überprüfung erst zum Jahreswechsel stattfindet?
Ferner soll in 2026 auch eine Elternzeit (6Monate) stattfinden. Ist es korrekt, dass bei der Prüfung der JAEG diese Minderung berücksichtigt wird und im Ergebnis Versicherungspflicht bestehen bleibt?