Guten Tag,
eine Person, die mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife fertig ist, muss bei uns laut § 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz ein Praktikum von mindestens einem Jahr (1.9.24 bis 31.8.25) ableisten. Es wird keine Vergütung gezahlt. Muss der Arbeitgeber hier Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Variante: Es wird ein monatlicher Fahrkostenzuschuss von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte in Höhe des Deutschlandtickets ( 49 € derzeit) gewährt. Müssen in diesem Falle Beiträge gezahlt werden?