Der Mandant war bis zum Renteneintritt abhängig beschäftigt und bei der gesetztl. KV versichert. Seit Einkommen lag über Jahre über der BMG. Die DRV zieht ihm bei der Rente KV+PV-Beiträge ab. Nun möchte er noch einen Beraterjob im Rahmen selbständiger Tätigkeit aufnehmen (10.000-15.000 €/p.a). Wirkt sich das auf die KV-Beiträge aus. M.E. ist er trotz Überschreitung der BMG gesetzlich und nicht freiwillig bei GKV versichert, so dass weitere Einkünfte (selbständige, V+V etc.) neben der Rente keine Auswirkung auf die KV-Beiträge haben kann. Durch KV-Beiträge über den DRV ist die KV m.E. abgegolten.
Wer sieht das anders und warum?