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  • 01
    Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Hallo,


    ich habe die Frage, ob eine Mitarbeiterin bei Reduzierung ihrer Arbeitszeit versicherungspflichtig wird.


    Die Mitarbeiterin reduziert ihre Arbeitszeit vom 01.01.2026 - 30.04.2026 und liegt in diesen Monaten unterhalb der JAEG. Ab dem 01.05.2026 erhöht sie ihre Arbeitszeit wieder, jedoch nicht auf die gleiche Stundenzahl wie vor der Reduzierung. Sie liegt dann aber auf jeden Fall wieder über der monatlichen JAEG und auch in der Gesamtbetrachtung für das Jahr 2026 überschreitet sie die JAEG.

    Kann sie trotz der monatlichen Unterschreitung in der PKV bleiben, und wenn ja, geht das einfach so oder muss sie etwas dafür tun ? Oder muss sie für diese 4 Monate in die GKV wechseln und darf danach, sobald sie die JAEG wieder überschreitet, zurück in die PKV ?


    Vielen Dank vorab!

  • 02
    RE: Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Guten Tag,
     
    die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in der Fachkonferenz „Beiträge“ am 20.03.2019 unter „Top 2“ erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.

    Eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung kann die Versicherungsfreiheit fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist. Dies gilt nicht bei Ausübung einer zeitlich befristeten Beschäftigung während der Elternzeit oder Pflegezeit.

    Sofern also - wie in Ihrem Sachverhalt - die Minderung des monatlichen Arbeitsentgelts für vier Monate erfolgen soll, führt dies zum Eintritt von Krankenversicherungspflicht zum 01.01.2026.
     
    Ein Verbleib in der PKV ist nicht möglich. Ein Ausscheiden aus der Versicherungspflicht kann erst zum Ende des Jahres 2026 erneut geprüft werden und frühestens zum 01.01.2027 kann die Mitarbeiterin erneut in die PKV, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze sowohl in 2026 als auch 2027 überschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Dies gilt nicht bei Ausübung einer zeitlich befristeten Beschäftigung während der Elternzeit oder Pflegezeit.


    -> Endet da immer die Krankenversicherungspflicht?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 04
    RE: Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Guten Tag,
     
    bei einer zeitlich befristeten Beschäftigung während der Eltern- oder Pflegezeit tritt sofort Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungsfreiheit endet regelmäßig mit Beginn der Elternzeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Was gilt wenn die Beschäftigung während der Elternzeit nicht zeitlich befristet ist?

  • 06
    RE: Versicherungspflicht bei Unterschreitung monatlicher JAEG

    Guten Tag,
     
    auch bei einer unbefristeten Beschäftigung während der Elternzeit tritt bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze sofort Krankenversicherungspflicht ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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